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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kivi Company GmbH, Stuttgart,
für die Benutzung der Garderobe im Café MP Stuttgart

I.
Der Gast hat die Möglichkeit ein- oder mehrere Garderobenstücke abzugeben.
Der Gast erhält im Austausch dafür eine Garderobenmarke, auf welcher sich eine Nummer befindet. Mit Aushändigung dieser Marke kommt ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag zustande. Dessen Inhalt, unsere Haftung und ihr Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II.
Für jedes Garderobestück wird ein eigener Verwahrungsvertrag abgeschlossen; die Verwahrung mehrerer Garderobestücke im Rahmen nur eines Vertrages ist ausgeschlossen. Der Gast erhält für jedes übergebene Garderobenstück eine Garderobenmarke, die eine sogenannte Quittungsfunktion hat und den Überbringer als Empfangsberechtigen zur Entgegennahme des herauszugebenden Garderobenstücks ausweist.
Das zuständige Garderobenpersonal ist nicht berechtigt und verpflichtet, die Legitimation des Markenüberbringers zu überprüfen.
Die Rückgabe von falschen oder beschädigten Kleidungsstücken unverzüglich dem zuständigen Garderobenpersonal zu melden.
Spätere Reklamationen nach dem Verlassen des Garderobenbereichs bzw. auch dem Club sind ausgeschlossen.

III.
Taschen und ihr Inhalt sowie in den Garderobenstücken sich befindende Gegenstände und sonstige Wertgegenstände werden nicht zur Aufbewahrung in der Garderobe übernommen.

IV.
Das Risiko des Verlustes der Garderobenmarke und der durch diese möglich gewordene Aushändigung des Verwahrungsgutes an einen durch sie ausgewiesenen Nichtberechtigten trägt der Gast. Sind am Ende des Betriebstages die beanspruchten Gegenstände im Garderobenbereich nicht mehr vorhanden, so haftet die Kivi Company GmbH hierfür nicht, es sei denn der Gast kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verwahrers nachweisen.
Im Fall des Garderobenmarkenverlustes wird das betroffene Kleidungsstück dem Anspruch stellenden Gast erst am Ende des Betriebstages unter der Voraussetzung herausgegeben, dass er eine Kopie seines Personalausweises übergibt und den/die beanspruchten Gegenstände prägnant und unverwechselbar schriftlich beschreibt.

V.
Am Ende des Betriebstages nicht abgeholte Kleidungsstücke werden für die Dauer von 6 Wochen verwahrt und zur Abholung durch den Berechtigten bereitgehalten.
Nach Ablauf der Verwahrungsfrist werden sie verwertet oder gegeben falls fachgerecht entsorgt

VI.
Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir auch ohne Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Wir sind daher zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de , bereit, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch uns gegenüber zuvor geltend gemacht hat. Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverständlich jederzeit offen.

Stuttgart, 16. Mai 2024

AGBs FÜR VERTRÄGE

1. Geltung
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Cafe/Club MP Stuttgart, Kivi Company GmbH, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, Auftraggeber) zustande.

2. Annahme / Optionsfristen
Optionstermine sind für beide oder die jeweiligen Vertragspartner bindend.
Nach Ablauf der Optionsfrist bzw. der Angebotsfrist kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluss eines Veranstaltungs-, Events- oder Tagungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten.

3. Anzahlung
Nach Abschluss des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des im Angebot kalkulierten Mindestumsatzes oder der vereinbarten Umsatzgarantie berechtigt.
Diese Anzahlung ist nach Abschluss des Vertrags innerhalb von 7 Tagen bzw. 5 Werktagen zu leisten.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(a) Der Kunde muss dem Auftragnehmer die endgültige Zahl der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen (siehe Vereinbarung), damit eine sorgfältige Vorbereitung durch den Auftragnehmer gewährleistet ist.
Überschreitungen bis max. 2-3 % bedürfen im Normalfall vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer, darüber Hinausgehende Abweichungen müssen vorher mit dem Auftragnehmer unbedingt bzw. zwingend abgesprochen werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Personenzahl, die dem Angebot zu Grunde gelegt wurde, insbesondere dann, wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen als angemeldet. Sollte der Fall eintreten, dass mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, als rechtzeitig angemeldet wurden, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt und berechnet.
Der Auftraggeber bzw. Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
b) Wird der im Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. Kunden vereinbarte Mindestumsatz (Speisen und Getränkeverzehr) nicht erzielt, so ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag, zwischen dem tatsächlichem erzielten Umsatz und dem vereinbarten Mindestumsatz zu unverzüglich zu bezahlen.
Dieser Betrag kann entweder direkt Vorort (EC- oder Barzahlung) oder auch per Rechnung ohne Abzug bezahlt werden.
(c) Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat der Kunde selbst, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen.
Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Auflagen und Vorschriften, über die er sich rechtzeitig informieren muss.
Hier übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, sollte es hier zu jeweiligen Problemen kommen.

(d) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA obliegt dem Kunden,
GEMA-Gebühren sind von diesem direkt abzuführen. Dies ist dem Auftragnehmer nachzuweisen.
(e) Musiker- und Künstlergagen, Künstlersozialversicherungen und alle sonstigen damit in Verbindung stehenden Kosten werden vom Kunden direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet, oder sind dem Auftragnehmer im Voraus im vollen Umfang zu entrichten.
(f) Soweit der Auftragnehmer für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der beschafften Einrichtung.
Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden.
(g) Die Verwendung von elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Auftragnehmers bedarf unbedingt dessen schriftlicher Zustimmung.
Dies ist im Voraus mit dem Auftragnehmer unbedingt und rechtzeitig abzuklären.
Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Auftragnehmers, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehen Stromkosten kann der Auftragnehmer pauschal erfassen und nachträglich berechnen, sollte es hier zu einem deutlichen Mehrverbrauch kommen, welcher nicht dem Standard entspricht.

5. Vergütung
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich grundlegend nach dem Vertrag des vorliegenden Angebots.
Sowie gegebenenfalls der Getränke- und Speisekarte des Auftragnehmers.

6. Stornierung
Im Falle der Stornierung wird der Veranstaltungs- oder Eventendpreis (Privat- oder Geschäftsevent) abzüglich der tatsächlich ersparten Aufwendungen (Technik, Cateringequipment und sonstigen Aufwänden) in Rechnung gestellt.
Dabei wird ein durchschnittlicher Getränkekonsum im Wert von € 15,00 pro Person (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) berechnet, sofern nichts anderes mit dem Auftragnehmer vereinbart wurde
Storniert der Kunde eine Veranstaltung nicht rechtzeitig, für die zusätzlich oder ausschließlich eine fixe Pauschale (Umsatzgarantie, Raummiete oder sonstige Dinge) vereinbart wurde, wird bei Stornierung eine Stornogebühr in Rechnung gestellt
a) bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einer Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes,
b) bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einer Höhe von 25% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
c) bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einer Höhe von 55% des zu erwartenden Gesamtumsatzes,
d) bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einer Höhe von 75 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes
e) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in einer Höhe von 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes,

7. Zahlungsmodalitäten
(a) Die Endabrechnung sowie sonstige Rechnungen, die nicht unter die in Ziffer 3 genannten Fälligkeitstermine fallen, sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zusätzlich kann die Rechnung auch bei Veranstaltungsende per EC-Karte oder per Barzahlung beglichen werden. Sämtliche Zahlungen sind kostenfrei auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
Für die rechtzeitige Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers an, nicht auf die Absendung des fälligen Betrags des Auftraggebers.
(b) Gerät der Kunde mit der Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes verpflichtet.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.

8. Rücktritt
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) der Kunde die unter Ziffer 3 vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat,
b) das vom Kunden vorgelegte Programm von der bei Vertragsschluss vereinbarten Veranstaltungsart inhaltlich erheblich abweicht, insbesondere menschenverachtende, sexistische, nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder ähnlich gelagerte Inhalte aufweist,
c) der Kunde einer extremistischen oder extrem-radikalen politischen oder religiösen Gruppierung angehört oder selbst eine solche ist,
d) ein Fall höherer Gewalt (Brand, Streik, Wasserschaden, Stromausfall oder sonstiger nicht zu vertretender Ereignisse) vorliegt.
Bei einem berechtigten Rücktritt steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Bereits geleistete Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen für die Veranstaltung oder ein Geschäftsevent werden vom Auftragnehmer nicht zurückerstattet.

9. Zeitrahmen
Bei Veranstaltungen stehen dem Kunden die Räumlichkeiten grundsätzlich nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Diese sind unter der Woche von 16 Uhr bis 0:00 Uhr. Am Freitag und Samstag von 16 Uhr bis 4 Uhr und am Sonntag von 14 Uhr bis 0:00 Uhr.
Die Unterschreitung des vereinbarten Zeitrahmens wirkt sich nicht auf die vereinbarte Umsatzgarantie oder Raummiete aus. Eine Überschreitung des Zeitrahmens ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer die Erhöhung der Raummiete oder im Fall der Vereinbarung einer Umsatzgarantie die Berechnung einer zusätzliche Raummiete vor.
Sollte der Auftraggeber für die Veranstaltung, die er beim Auftragnehmer veranstalten möchte, andere Zeiten wünschen, muss dies bei Angebotserstellung seitens des Auftragnehmers unbedingt mittgeteilt werden. Ist dies nicht der Fall, kann hier nachträglich keine Rücksicht genommen werden, da es hier im Sonderfall einer Ausnahmegenehmigung seitens der Behörden bedarf.
In keinem Fall ist eine Überschreitung über die gesetzlichen Schließungsgebote bzw. der Sperrzeit hinaus möglich.

10. Gewährleistung und Haftung
(a) Für Mängel haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder ihn selbst verursacht werden.
(c) Der Auftragnehmer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften oder Vorauszahlungen) verlangen.
(d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht liegt vor, wenn diese die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Gläubiger vertraut hat und auch vertrauen durfte, und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Zusätzlich ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(e) Bei Störungen oder Defekten an vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird der Auftragnehmer soweit möglich sofort für Abhilfe sorgen, sollte dies für den Auftragnehmer möglich sein und keine höhere Gewalt vorliegen.
(f) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden in Folge höherer Gewalt, Streik, Stromausfall, Wasserschaden, Brandschaden oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Ereignisse.
(g) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus der Veranstaltung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber diesen Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Diese Kosten sind dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber unverzüglich und ohne Abzug zu erstatten.
(h) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht hinsichtlich Körper- oder Gesundheitsschäden.

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachte Sachen
(a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen bzw. beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung, außer bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Dieser Nachweis muss vom Auftraggeber schnellstmöglich vorgelegt werden, da ansonsten das zusätzliche Dekorationsmaterial nicht ohne weitere Gefahr genutzt und aufgestellt werden kann.
Wegen vermeintlicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen im Gebäude und vor dem Gebäude vorher unbedingt und im Voraus mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
(c) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich nach der Veranstaltung zu entfernen.
Unterlässt der Kunde das, darf der Auftragnehmer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Der Auftragnehmer darf bei einer Entsorgung und einer zusätzlichen Reinigung, dem Auftraggeber dies in Rechnung stellen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Auftragnehmer für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Die zusätzlich entstanden Kosten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich und vor Ort zu entrichten.

12. Schlussbestimmungen und Sonstiges
(a) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder vollständig unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch vollständig unangetastet.
(b) Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
(c) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt bzw. akzeptiert.
(d) Sämtliche den Vertrag betreffenden Willenserklärungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen auch dieser Bedingungen bedürfen unbedingt der Schriftform. Mündliche Absprachen können nicht berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für die Änderung dieser gewillkürten Schriftform.
(e) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir auch ohne Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Wir sind daher zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de bereit, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch uns gegenüber zuvor geltend gemacht hat.
Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverständlich jederzeit offen.

13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verwendet und erhebt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Weitere Informationen zum Umfang, den Rechtsgrundlagen und dem Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer findet der Kunde unter www.cafe-mp.com/datenschutz